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Praxis

Abgeltungssteuer auf Aktien: Was du wirklich wissen musst

25. April 2026 · ⏱ 10 Min Lesezeit

Abgeltungssteuer auf Aktien: Was du wirklich wissen musst

Das Thema Steuern ist für viele Anleger der unangenehme Teil des Investierens. Nicht weil es besonders schwierig wäre, sondern weil es verwirrend geschrieben ist, in Fristen und Pauschalen denkt, und dich zwingt, über Zahlen nachzudenken, die schon ausgegeben sind, bevor du sie siehst.

Die gute Nachricht: Für deutsche Privatanleger mit einem deutschen Broker ist die Steuer fast automatisch geregelt. Du musst nicht viel wissen, um alles richtig zu machen. Aber du solltest genug wissen, um keine Fehler zu machen, die Geld kosten.

Also der Reihe nach: Was Abgeltungssteuer genau ist, wie hoch sie wirklich ausfällt, wie der Sparer-Pauschbetrag funktioniert, und was du einmal einrichten solltest, damit du nicht unnötig Steuern zahlst.

Kurz zusammengefasst

In Deutschland werden Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) seit 2009 pauschal mit Abgeltungssteuer belegt. Der Steuersatz ist 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer, also faktisch 1,375 Prozent extra), insgesamt etwa 26,4 Prozent. Dazu kommt gegebenenfalls Kirchensteuer (8 oder 9 Prozent).

Jeder Sparer hat einen jährlichen Freibetrag, den Sparer-Pauschbetrag. Für Singles liegt er aktuell bei 1.000 Euro, für Ehepaare bei 2.000 Euro. Bis zu diesem Betrag sind deine Kapitalerträge jedes Jahr steuerfrei.

Bei einem deutschen Broker wird die Abgeltungssteuer automatisch abgeführt. Du musst dich nicht selbst um Abgabe kümmern, solange du nicht bestimmte Sonderfälle hast.

Was ist überhaupt ein Kapitalertrag?

Alles, was dir dein Kapital an Rendite bringt. Konkret:

Zinsen: Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch, Anleihen-Kupons.

Dividenden: Gewinnausschüttungen von Aktien oder ETFs.

Kursgewinne: Wenn du eine Aktie für 100 Euro kaufst und für 150 verkaufst, sind die 50 Euro Gewinn ein Kapitalertrag.

Options-Prämien: Prämien aus Stillhaltergeschäften werden als Kapitalerträge behandelt. Das ist nicht trivial (wir kommen später darauf zurück).

Erträge aus Investmentfonds: Sowohl Ausschüttungen als auch Vorabpauschalen (bei thesaurierenden Fonds).

Nicht als Kapitalerträge zählen Mieteinnahmen aus Immobilien (separate Einkunftsart) oder Gewinne aus Gewerbebetrieben. Auch Krypto-Gewinne haben eine Sonderregel (Haltefrist von einem Jahr, dann steuerfrei).

Der Sparer-Pauschbetrag: Dein wichtigster Hebel

Der Sparer-Pauschbetrag ist das wichtigste Instrument der deutschen Anleger-Steuer. Aktuell 1.000 Euro pro Jahr für Singles, 2.000 Euro für Ehepaare.

Was das konkret bedeutet:

Wer 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr hat, zahlt dafür keine Steuer. Keine Abgeltungssteuer, kein Soli, nichts. Wer 2.000 Euro hat, zahlt auf die zweiten 1.000 Euro den vollen Steuersatz.

Damit das funktioniert, brauchst du einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker. Ohne Freistellungsauftrag zahlst du auch auf die ersten 1.000 Euro Abgeltungssteuer (die du dir später über die Steuererklärung zurückholen kannst, aber das ist zusätzlicher Aufwand).

Den Freistellungsauftrag richtest du im Broker-Kundenbereich in zwei Minuten ein. Du gibst einen Betrag an (maximal 1.000 Euro bei einem einzigen Broker oder aufgeteilt auf mehrere).

Wichtig: Wenn du mehrere Depots hast, darf die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) nicht übersteigen. Wer das überzieht, handelt Ordnungswidrig. Das Finanzamt gleicht die Daten ab.

So läuft die Steuer bei einem deutschen Broker

Der Ablauf beim deutschen Broker (Trade Republic, Scalable, ING, comdirect, DKB, flatex, LYNX, CapTrader usw.):

Schritt 1: Du machst einen Gewinn. Zum Beispiel verkaufst du eine Aktie mit 200 Euro Gewinn.

Schritt 2: Der Broker berechnet die fällige Abgeltungssteuer: 200 × 25 Prozent = 50 Euro, plus 2,75 Euro Soli = 52,75 Euro.

Schritt 3: Der Broker prüft deinen Freistellungsauftrag. Wenn du noch Budget darin hast, wird die Steuer nicht abgezogen. Wenn nicht, zieht er sie direkt von deinem Verrechnungskonto ab.

Schritt 4: Einmal pro Jahr bekommst du eine Steuerbescheinigung. Das ist eine PDF mit allen Erträgen, Verlusten, gezahlten Steuern des Jahres. Diese brauchst du nur, wenn du eine freiwillige Steuererklärung machst.

Das war’s. Keine monatliche Meldung, keine Formulare, nichts.

Wann du eine Steuererklärung machen solltest (auch ohne Pflicht)

Pflichtig zur Steuererklärung bist du in der Regel nicht allein wegen deiner Kapitalerträge. Trotzdem lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung in diesen Fällen:

Mehrere Depots mit nicht ausgeschöpftem Pauschbetrag. Wenn du den Freistellungsauftrag auf Depot A gesetzt hast (1.000 Euro), aber auf Depot B trotzdem Steuern gezahlt wurden, kannst du dir diese über die Steuererklärung zurückholen.

Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Depots. Verluste in Depot A gleichen Gewinne in Depot B aus. Der Broker macht das automatisch nur innerhalb seines eigenen Depots, nicht über Depots hinweg.

Günstigere-Prüfung. Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt (zum Beispiel weil du wenig Einkommen hast), kannst du mit der sogenannten „Günstigerprüfung“ (Anlage KAP, Zeile 4) zurück zum normalen Einkommensteuersatz wechseln. Für die meisten Hochverdiener lohnt sich das nicht, für Studenten, Rentner oder Teilzeitarbeitende oft schon.

Ausländische Broker. Wenn du bei einem US-Broker wie Interactive Brokers direkt handelst, gibt es keine automatische Steuer. Du musst alle Erträge selbst erklären.

Teilfreistellungen. Bei Aktien-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, das heißt: Nur 70 Prozent der Erträge werden überhaupt besteuert. Das macht der Broker automatisch, aber es ist gut, das zu wissen.

Optionen steuerlich: Der Sonderfall

Hier wird es etwas komplizierter, weil Options-Prämien ein bisschen anders behandelt werden als Aktien-Gewinne.

Grundregel: Options-Prämien, die du als Stillhalter einnimmst, sind Kapitalerträge. Sie werden mit 25 Prozent plus Soli besteuert, genau wie Aktiengewinne.

Verlustverrechnung: Verluste aus Optionen können nur gegen Gewinne aus Optionen verrechnet werden. Nicht gegen Aktien-Gewinne und nicht gegen Dividenden. Das ist der sogenannte separate Verlusttopf für Termingeschäfte. Viele Leute wissen das nicht und wundern sich, warum ihre Gewinne nicht durch Options-Verluste reduziert werden.

Zusätzlich gilt seit einigen Jahren eine Verlustverrechnungsbegrenzung: Im Jahr können Verluste aus Termingeschäften nur bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste kannst du ins Folgejahr vortragen, aber sie sind nicht sofort verrechenbar. Diese Regel ist politisch umstritten und könnte sich ändern.

In der Praxis: Bei einem disziplinierten Stillhalter mit überschaubaren Verlusten spielt die Begrenzung selten eine Rolle. Wer aber große Verluste macht, sollte die Regel kennen und mit einem Steuerberater durchgehen.

Was du konkret einrichten solltest

Wenn du ein Depot hast, gehe innerhalb der ersten Woche diese drei Einstellungen durch:

Freistellungsauftrag: Im Kundenbereich deines Brokers. Betrag eintragen (maximal 1.000 Euro pro Single, 2.000 Euro pro Ehepaar, verteilt auf alle Depots). Kirchensteuer-Merkmal bestätigen.

Kirchensteuer-Option: Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, wird das über die Kirchensteuer-Identifikationsnummer automatisch geregelt. Wenn du nicht (mehr) kirchensteuerpflichtig bist, prüfe einmal, dass es auch nicht mehr berechnet wird.

Verlustverrechnungstopf: Am Jahresende kannst du bei deinem Broker eine „Verlustbescheinigung“ anfordern (Frist: 15. Dezember). Damit kannst du Verluste aus einem Depot gegen Gewinne in einem anderen Depot verrechnen (bei der Steuererklärung). Ohne diese Bescheinigung geht das nicht.

Alle drei Punkte sind jeweils fünf Minuten Aufwand und können über Jahrzehnte hinweg dreistellige Beträge sparen.

Was bleibt nach Steuern übrig?

Eine konkrete Rechnung für jemanden ohne Kirchensteuer und mit ausgeschöpftem Freistellungsauftrag:

Von 1.000 Euro Kapitalertrag bleiben:
1.000 Euro × 0,736 (nach Abgeltungssteuer und Soli) = 736 Euro netto.

Bei Kirchensteuer (9 Prozent):
1.000 × 0,713 = 713 Euro netto.

Das ist der Abzug, den du einplanen musst, wenn du mit deiner Jahresrendite rechnest. Aus einer Brutto-Stillhalter-Rendite von 15 Prozent werden nach Steuer etwa 11 Prozent.

Sonderfälle: Was du wissen solltest

Umzug ins Ausland. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, verliert in der Regel die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht. Die Besteuerung läuft dann nach dem neuen Wohnsitzland. Aber Vorsicht: Wer wesentliche Beteiligungen (mehr als 1 Prozent an einer Gesellschaft) hält, kann bei Wegzug eine sogenannte „Wegzugssteuer“ auslösen.

Tod und Erbschaft. Im Erbfall werden die Wertpapiere vom Erblasser an den Erben übertragen, ohne steuerliche Realisierung. Der Erbe erhält die Einstandskurse des Erblassers und zahlt erst bei späterem Verkauf Abgeltungssteuer. Unabhängig davon kann Erbschaftssteuer anfallen.

Schenkungen. Wenn du Wertpapiere verschenkst, wird das steuerlich wie ein Verkauf behandelt, wenn der Beschenkte sie später verkauft. Die Einstandskurse werden übertragen.

Einheitliche-Jahresmeldung. Es gibt Situationen, in denen das Finanzamt automatisch eine Steuerfestsetzung vornimmt, obwohl du keine Steuererklärung abgeben würdest. Zum Beispiel bei bestimmten Erträgen aus dem Ausland. Wenn du sowas bekommst, nicht ignorieren, sondern Steuerberater kontaktieren.

Häufige Fragen

Muss ich jedes Jahr Steuererklärung machen, wenn ich Aktien halte?
Nein, nicht zwingend. Wenn dein Einkommen aus Arbeit oder Rente der einzige Grund zur Steuererklärung ist und deine Kapitalerträge in einem deutschen Depot sauber abgerechnet werden, reicht das. Eine freiwillige Steuererklärung kann sich aber lohnen, siehe oben.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?
1.000 Euro für Singles, 2.000 Euro für Ehepaare. Dieser Betrag wurde 2023 von 801 auf 1.000 Euro angehoben und gilt unverändert.

Wie melde ich ein Depot beim Finanzamt?
In der Regel gar nicht aktiv. Der Broker macht das selbst. Eine Ausnahme sind Auslandsdepots, die musst du in der Anlage KAP vermerken.

Was passiert, wenn ich mein Wertpapier verschenke?
Steuerlich wie ein Verkauf behandelt, wenn der Beschenkte es später verkauft. Die Einstandskurse werden übertragen. Zusätzlich kann Schenkungssteuer anfallen, allerdings gibt es zwischen Ehepartnern und nahen Verwandten hohe Freibeträge.

Sind Dividenden aus ausländischen Aktien anders besteuert?
Grundsätzlich nein, auch sie sind Kapitalerträge. Aber es kann eine Quellensteuer im Ausland abgezogen werden, die ggf. auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet wird. Bei US-Aktien klappt das über das Doppelbesteuerungsabkommen meistens automatisch (15 Prozent werden angerechnet).

Ist Krypto steuerlich anders?
Ja. Kryptowährungen gelten als sonstige Wirtschaftsgüter. Bei einer Haltefrist von über einem Jahr sind die Gewinne komplett steuerfrei. Bei kürzerer Haltefrist greift der normale Einkommensteuersatz (nicht die Abgeltungssteuer).

Was ist mit Wertpapieren, die ich vor 2009 gekauft habe?
Für die gilt noch die alte Regelung: Wer eine Aktie vor dem 1.1.2009 gekauft hat, kann sie steuerfrei verkaufen (keine Kursgewinnsteuer). Bestandsschutz.

Muss ich auch auf unrealisierte Gewinne Steuer zahlen?
Grundsätzlich nein. Die Abgeltungssteuer fällt erst bei Realisierung an, also beim Verkauf. Ausnahme: Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs, die bei steigenden Kursen eine kleine Steuer auf nicht ausgeschüttete Gewinne berechnet.

Die wichtigsten 5-Minuten-Aktionen

Wenn du nach diesem Artikel direkt etwas machst, mach das:

1. Freistellungsauftrag einrichten oder prüfen. In deinem Broker-Kundenbereich, Bereich „Steuern“ oder „Dokumente“. Fünf Minuten.

2. Sparer-Pauschbetrag aufteilen, wenn du mehrere Depots hast. Die Summe darf 1.000 Euro (Single) bzw. 2.000 Euro (Ehepaar) nicht überschreiten.

3. Verlustbescheinigung beantragen am Jahresende, wenn du mehrere Depots hast und Verluste gegen Gewinne verrechnen willst. Frist: 15. Dezember.

Das sind 15 Minuten Arbeit pro Jahr, die dir einen guten Teil deiner Kapitalertragssteuer sparen können. Wer das nicht macht, verschenkt einfach Geld.

Wenn du Hilfe brauchst

Bei einfachen Fällen (deutsches Depot, klarer Sparer-Pauschbetrag, Standard-Erträge) reicht meistens dieses Wissen plus die automatische Abrechnung des Brokers.

Bei komplexeren Fällen (mehrere Depots im Ausland, höhere Volumen, Options-Verluste nahe der 20.000-Euro-Grenze, Immobilien dazu) lohnt sich ein Steuerberater, der Kapitalmärkte kennt. Nicht jeder Berater ist auf Kapitalerträge spezialisiert, frag explizit danach.

Im Kurs gehe ich das Steuer-Thema in Modul 10 durch: Kontoauszug als Steuerdokument, wann Steuererklärung sinnvoll ist, wie du realistische Steuerabzüge in deine Rendite-Erwartung einrechnest.

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Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel ist eine vereinfachte Darstellung und ersetzt keine Steuerberatung. Für konkrete Einzelfälle, komplexe Situationen oder steuerstrategische Fragen wende dich an einen Steuerberater. Der Stand der Informationen bezieht sich auf das Steuerrecht 2026 und kann sich ändern.

Wortanzahl: ca. 2.000 Wörter

Schreibstil: Kalibrierte Voice. Sachliche, nicht einschüchternde Erklärungen zu einem oft verwirrenden Thema.

Interne Links: 5 zu verwandten Artikeln + 1 zur Kursseite (wird aus vielen anderen Artikeln hierhin verlinkt)

Bilder:
1. Hero-Bild (Taschenrechner und Notizbuch)
2. Grafik „Aus 1.000 € werden nach Steuer 736 €“
3. Entscheidungsbaum „Brauche ich eine Steuererklärung?“
4. Tabelle Freistellungsaufträge auf mehrere Depots aufteilen

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Aktualisierung: Der Artikel sollte am Jahreswechsel (Januar) einmal geprüft werden, ob der Sparer-Pauschbetrag oder andere Grenzen sich geändert haben. Aktuelle Steuer-Sätze sind Stand 2026.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Er vermittelt Bildung zu Finanzmärkten und persönliche Erfahrungen des Autors. Entscheidungen triffst du eigenverantwortlich. An der Börse können Verluste entstehen, bis hin zum Totalverlust.